Bei medizinischen Untersuchungen tragen messtechnisch kontrollierte Messgeräte zur richtigen Diagnose und besseren Therapieüberwachung bei. Die Bandbreite der Messgeräte reicht von einfachen Blutdruckmessgeräten und Fieberthermometern bis hin zu Tonometern, die den Augendruck bestimmen.
Die meisten in der Medizin verwendeten Messgeräte unterliegen nicht dem Eichrecht sondern dem Medizinprodukterecht. Das Medizinproduktegesetz (MPG) regelt in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung das Inverkehrbringen und die Verwendung von Medizinprodukten mit Messfunktion.
Anforderungen an Medizinprodukte mit Messfunktion sind im Leitfaden zu messtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion zusammengestellt.
Hier stellt die sächsische Eichbehörde eine umfangreiche Sammlung von Informationsblättern zu Messungen im medizinischen Bereich gut strukturiert zum Download bereit. weiter
Informationen des zuständigen Fachreferates bei der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz weiter