Achten Sie beim Abwiegen Ihrer Ware bei Selbstbedienungswaagen für Salate, Obst und Gemüse darauf, dass die Tara von dem Gewicht der Ware abgezogen wird und dass die unbelastete Waage auch wirklich „O“ anzeigt.
Hinweis:
Tara ist jegliche Verpackung, wie Papier, Folie, Plastikbecher und Schalen sowie Pappfoodtainer.
Die Waagen müssen alle zwei Jahre erneut geeicht werden!
Der anhängende Link stellt weitergehende Informationsblätter zu einzelnen Bereichen des Eichwesens zum Download im PDF-Format dar. weiter
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Der Regelermittlungsausschuss nach §46 MessEG hat folgende Vorgaben ausgewählt, um den Stand der Technik zu beschreiben. weiter
Hier können Sie u.a. das Mess- und Eichgesetz, die Mess- und Eichverordnung sowie die Mess- und Eichgebührenverordnung im pdf-Format einsehen. weiter