Als Bürger kommen Sie täglich mit dem Eichwesen in Berührung. Dabei sorgen wir durch Eichung eichpflichtiger Messgeräte und Überwachung dafür, dass im gesetzlich geregelten Bereich richtig gemessen wird. So können Sie darauf vertrauen, dass Ihnen auch die angegebene Menge verkauft wird.
Auf diesen Seiten haben wir Informationen zu häufig nachgefragten Bereichen für Sie zusammengestellt. Sie erhalten unter anderem Informationen über
den Kauf loser Ware an der Ladentheke, über eichrechtliche Anforderungen an Fertigpackungen, sowie über die Verwendung von Ausschankmaßen beim gewerbsmäßigen Getränkeausschank, darüber, was beim Heizölkauf zu beachten ist und Informationen rund um das Thema Verbrauchsmessgeräte.
Wenn Sie Unregelmäßigkeiten feststellen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Eichamt (e-mail an Eichamt).
Mehr Informationen über die im Verbraucherschutz im Bundesland Bremen tätigen Behörden erhalten Sie unter Verbraucherschutz
Hier stellt die sächsische Eichbehörde eine umfangreiche Sammlung von Informationsblättern zum Eichwesen gut strukturiert zum Download bereit. weiter
Der anhängende Link stellt weitergehende Informationsblätter zu einzelnen Bereichen des Eichwesens zum Download im PDF-Format dar. weiter
Verbraucherinformationen weiter
Hier können Sie u.a. das Mess- und Eichgesetz, die Mess- und Eichverordnung sowie die Mess- und Eichgebührenverordnung im pdf-Format einsehen. weiter