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Konformitätsbewertung für Taxen und Mietwagen

Informationen und Faxvordrucke für Aufträge von Herstellern zur Konformitätsbewertung von neuen oder erneuerten Taxen bzw. Mietwagen bei der Konformitätsbewertungsstelle der Landeseichdirektion Bremen:

Auftrag Konformitätsbewertung Taxameter (pdf, 909.9 KB)
Auftrag Konformitätsbewertung Wegstreckenzähler (pdf, 1006.4 KB)

Hinweis:
Auf Taxameter in Kraftfahrzeugen sind die vom Regelermittlungsausschuss ermittelten Regeln anzuwenden, um nachzuweisen, dass die wesentlichen Anforderungen erfüllt werden. Den aktuellen Stand beschreibt das REA Dokument vom 14. Juni 2023.

In diesem Dokument werden Wegstreckensignalgeber und zwischengeschaltete Einrichtungen differenziert nach

  • „serienmäßig mit dem Kfz ausgelieferten“, welche über das Modul F1 in Verkehr gebracht werden können und solchen, die
  • nicht im eingebauten Zustand vom Fahrzeughersteller zusammen mit dem Fahrzeug in Verkehr gebracht werden, und für die eine Konformitätsbewertung über die Kombination Modul B (Baumusterprüfbescheinigung) und Modul F (Einzelprüfung) möglich ist.

Der Hersteller kann neue oder erneuerte Taxameter und Wegstreckenzähler mit den oben dargestellten Anträgen über ein Konformitätsbewertungsverfahren in Verkehr bringen.
Messgeräte, die schon einmal geeicht waren bzw. bereits in Verkehr gebracht wurden, können geeicht werden. Dafür gelten die wesentlichen Anforderungen nach dem REA-Regelwerk als erfüllt, wenn die Vorgaben der Anlage 18 Abschnitt 2 Teil 2 der Eichordnung in der am 31.12.2014 geltenden Fassung eingehalten werden.

Direkter E-Mail-Kontakt: Konformitätsbewertungsstelle 0107 zur Konformitätsbewertung von Taxen / Wegstreckenzählern.
Allgemeine Informationen zur Konformitätsbewertungsstelle der Landeseichdirektion Bremen finden sich hier.