Neue Messgeräte, die dem Eichrecht unterliegen, werden durch Konformitätsbewertungsverfahren in Verkehr gebracht.
Die Landeseichdirektion Bremen betreibt eine Konformitätsbewertungsstelle (früher Benannte Stelle) für die Module F und F1, um Hersteller beim Inverkehrbringen von Messgeräten zu unterstützen.
Wenn Sie ein dem Eichrecht unterliegendes Messgerät im Bundesland Bremen über die Konformitätsbewertungsstelle in Verkehr bringen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt auf unter
e-mail Konformitätsbewertungsstelle 0107
oder unter
Tel. 0421/ 361-2437.
Spezielle Informationen zur Konformitätsbewertung von Taxen und Wegstreckenzählern durch die Konformitätsbewertungsstelle finden sich hier.
Der anhängende Link stellt weitergehende Informationsblätter zu einzelnen Bereichen des Eichwesens zum Download im PDF-Format dar. weiter
Liste der von den deutschen Eichbehörden angebotenen Konformitätsbewertungsverfahren für spezielle Messgerätearten download
Der Regelermittlungsausschuss nach §46 MessEG hat folgende Vorgaben ausgewählt, um den Stand der Technik zu beschreiben. weiter
Konformitätsbewertungsstelle 0107 ab 1.9.2023 download
Konformitätsbewertungsstelle 0107 download