Die Maßeinheit "Zoll" stellte im Altertum neben "Elle" und "Fuß" als deren kleinste Unterteilung die Ableitung von Maßen des menschlichen Körpers dar und sollte einer Daumenbreite entsprechen. Die Römer nannten dieses Maß "digitus". Etymologisch stammt der Name für die Daumenbreite "Zoll" aus dem griechischen Wort "Zölle" für Abgaben. Spätestens seit dem Mittelalter wurde in Deutschland der 12. Teil des "Fußes" mit der Bezeichnung "Zoll" angegeben.
Der Name Zollstock deutet daraufhin, daß in früheren Zeiten ein Maßstab von der Länge eines "Fußes", einer "Elle" oder eines "Klafters", der durchgehend in Zoll geteilt war, auch so genannt wurde. Zunehmend wurden jedoch Klapp- oder Faltmaßstäbe aus Bronze, Messing oder Holz angefertigt, die auch schon in römischen Zeiten bekannt waren. Auch diese (Falt-)Maßstäbe wurden im Volksmund weiterhin Zollstöcke genannt.
Am 17. August 1868 erließ der König von Preußen die "Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund", die als Grundlage für die Länge das "Meter" mit dezimaler Teilung und Vervielfachung bestimmte. Diese Verordnung trat ab 1. Januar 1872 in Kraft.
In der Beilage "bildliche Darstellungen der aichfähigen Gattungen von Maaßen und .....“ zur Instruktion vom 1. Mai 1885 der Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kommission wird der hölzerne zusammenlegbare Maaßstab von 1 Meter Länge mit Einfallfedern, durchgehends in halbe Centimeter und das letzte Zehntel-Meter in Millimeter getheilt, als Endmaaß mit leichten an den Seiten offenen Kappen versehen -" dargestellt und beschrieben.
In der Beilage zur Instruktion vom 27. November 1911 wird ein - "Zusammenlegbarer Maßstab aus Holz (Endmaß) von 2 m Länge mit Drehgelenken, durchweg in Millimeter geteilt, mit leichten, an den Seiten offenen Kappen versehen, -„ dargestellt. Dieser zusammenlegbare Maßstab war praktisch der erste eichfähige metrische "Gliedermaßstab".
Das Maß- und Gewichtsgesetz vom 13. 12.1935 sah im § 29, Abs. 2, Nr. 2 vor, daß die Physikalisch-Technische Reichsanstalt auf eichfähigen Meßgeräten neben der metrischen Teilung auch noch eine andere Nebenteilung zulassen kann. Dies führte dazu, daß vor dem letzten Krieg Gliedermaßstäbe mit metrischer Teilung auf der einen Seite und Zollteilung (engl. "inch" zu 25,4mm) auf der Rückseite vor allem im Schiffbau und Holzhandel verwendet wurden. In Handwerk und Handel prägte sich dadurch der Begriff "Zollstock" in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts im Gebrauch ein. Der Name Zollstock ist genauso wie die Gewichtsbezeichnung "Pfund", trotz aller Bemühungen der zuständigen Behörden, nicht aus dem täglichen Sprachgebrauch verdrängt worden. Nur in "Meyers Grosses Taschenlexikon" von 1992 fand ich eine Definition für das Wort: "Zollstock, zusammenklappbarer Gliedermaßstab aus Holz, Metall oder Kunststoff; Längen heute 1 m oder 2m (in Millimeterteilung; urspr. in Zoll)."
Im 21. Jahrhundert, am 31. August 2000, wurde anläßlich des 25. "Alstervergnügens" in Hamburg der historische Zollstock zum, Kauf angeboten. Auf dem patentgeschützten Gliedermaßstab befindet sich eine "Ereignisseite", deren Teilung von 1 mm 1 Jahr Weltgeschichte entspricht. Von Jesus Christus und den Römern bis zur Jetztzeit bzw. dem Internet-Zeitalter. Die Rückseite stellt die "Epochenseite" von der Spätantike bis zur Modernen dar, die in Geist, Macht und Kunst eingeteilt ist. Hinter diesen "Metermorphosen" (siehe Hamburger Abendblatt vom 28. August 2000) stehen ein Architekt, ein Verlagsbuchhändler, ein Schreiner und ein Italienischlehrer als Ideengeber.