Chronik des Eichens
Eichamt Bremen
Eichamt Vegesack
Eichamt Bremerhaven
14. Jahrh. - kempen - (schwedisch) Als Zeichen des richtigen Maßes oder Gewichtes dieselben mit dem Brandzeichen zu versehen. (mittelniederdeutsches Wörterbuch, 1876) In bremischen Urkunden wird der Eichmeister auch als -Kempfer- bezeichnet.
16./17. Jahrh. - iken - Ein Gefäß oder Gewicht mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Ur- oder Probemaß, dem Normal, Etalon oder Standard vergleichen. (Meyer's Konversations-Lexikon 1855-1891) - kören - Beurteilen, probieren oder im Probieren beurteilen, gut heißen. (Versuch eines bremisch-niedersächsischen Wörterbuchs 1767)
18. Jahrh. - kämpen - Dem Gewichte und Maaß seine rechte Schwere und Einhalt geben. (Bremisch-Niedersächsisches Wörterbuch 1792) Bestimmung des hiesigen Gewichts und der Längenmaße. (Proclame der Freien Hansestadt Bremen 1818)
nach 1857 - eichen -justieren und Stempeln der Gewichte. (Obrigkeitliche Verordnung das Bremische Gewichtswesen betreffend vom 9. Dezember 1857)
- royen - In Norddeutschland das amtliche Abgleichen und Berichtigen der für den Verkehr zu gebrauchenden Maße und Gewichte. ('Brockhaus' Konversations-Lexikon 1908)
In Bremen war dies die Tätigkeit des Wein-Visierers beim Ausmessen der Fässer.
nach 1871 - aichen - Auf persönliche Anordnung des Fürsten von Bismarck wurde diese Schreibweise eingeführt, die bis zur Einführung der neuen Rechtschreibung im Jahre 1903 verbindlich war.
(Barczynski, Handbuch der Verwaltung des Deutschen Maß- und Gewichtswesens 1909)
nach 1903 - eichen - Ableitung von Ehe (Gesetz), ehigen: gesetzmäßig, rechtmäßig, richtig machen. (Barczynski, Handbuch der Verwaltung des Deutschen Maß- und Gewichtswesens 1909)
1908 Die Eichung besteht aus der vorschriftsmäßigen Prüfung und Stempelung der Messgeräte durch die zuständige Behörde. (Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908)
1935 Die Eichung besteht in der eichtechnischen Prüfung und Stempelung des Gegenstandes durch die zuständige Eichbehörde. (Maß- und Gewichtsgesetz vom 13. Dezember 1935)
1938 Durch einen Erlass des Reichswirtschaftsministers von 1938 wird auf den gesetzlichen Schutz des Wortes - eichen - hingewiesen. Diese Bezeichnung darf nur von den Eichbehörden verwendet werden. (Amtsblatt der Physikalisch-Technischen Reichsanstalt vom 15. August 1938)
1901 u. 1905 In seinen Schreiben vom 14. Mai 1901 und 24. November 1905 berichtete der Technische Beamte (Gewerberat Wegener) der Eichungskommission des Senats, dass die räumlichen Verhältnisse des Eichamtes in der Buchtstraße 57 ungenügend geworden seien. Der Technische Beamte bezog sich dabei auf Eingaben der Bremer Brauer-Societät, namhafter Weinimportfirmen und der Handelskammer zu Bremen. Er schlug daher vor, das Eichamt in die Stadtwaage (erbaut durch Lüder von Bentheim 1586/87) zu verlegen. Dies scheiterte jedoch, da die Ortspolizeibehörde eine Störung des Straßenverkehrs in der damals schon überlasteten Langenstraße und des Wägeverkehrs an der Öffentlichen Waage befürchtete.
1906 Die Befürchtung war berechtigt; denn allein im Jahre 1906 wurden 600 Fuhrwerke mit 22 000 Bierfässern bzw. 7 500 Weinfässern durch das Eichamt Bremen abgefertigt.
Folgende Standorte wurden in den Jahren 1905 bis 1909 in Erwägung gezogen:
Am Wall 112 zwischen Kaiserstraße (Bürgermeister-Smidt-Straße) und Ansgaritorstraße,
Herrlichkeit 16, Kaserne am Hohetor,
Zollschuppen an der Tiefer, Seume-/Woltmershauser Straße,
Böttcherstraße 16, Große Annenstraße 3-5.
1909 Am 22. Februar 1909 wird erstmalig das so genannte Königsche Grundstück an der Häschenstraße zwischen Am Deich und Grünenstraße erwähnt.
1910 Im Bericht der Eichungskommission zum Budget 1910 an den Senat hieß es u. a.: "Die Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908, welche voraussichtlich mit dem 1. Januar 1912 in Kraft treten wird, enthält in § 18 die Bestimmung, das die Geschäfte der Eichämter durch staatliche Beamte zu versehen sind und dass die Errichtung, Ausrüstung und Unterhaltung der Eichämter, die Anstellung und Besoldung der Beamten durch die Landesregierungen zu erfolgen hat. Die Verwaltung des bremischen Eichwesens liegt jetzt in den Händen der drei Eichmeister in Bremen, Vegesack und Bremerhaven. Dieselben beziehen vom Staate kein Gehalt, sondern sie erhalten die eingehenden Eichgebühren, wogegen sie sich entsprechende Eichamtslokalitäten zur Verfügung stellen und unterhalten und die etwa erforderlichen Hilfskräfte entlohnen. In Vegesack und Bremerhaven wird ferner aus Staatsmitteln eine Mietentschädigung von 300 bzw. 500 Mark p. a. gezahlt. In diesen Verhältnissen wird mit dem Inkrafttreten der Maß- und Gewichtsordnung eine grundlegende Änderung eintreten, und es ist deshalb erforderlich, für die Stadt Bremen die Beschaffung eines geeigneten, den zukünftigen Verhältnissen Rechnung tragenden Eichamtsgebäudes rechtzeitig ins Auge zu fassen.
Das jetzige Eichamt für die Stadt Bremen und das Landgebiet befindet sich im Hause Buchtstraße Nr. 57. Es entspricht sowohl nach seinen räumlichen Verhältnissen als auch nach seiner Belegenheit in keiner Weise mehr den zustellenden Anforderungen. Wiederholt sind seitens der Handelskammer und der Brauersozietät Anträge auf dessen Verlegung gestellt worden, die bereits in den Vorjahren Veranlassung zur Ermittlung eines anderen geeigneten Platzes gegeben haben.
Inzwischen ist staatsseitig das König'sche Grundstück Am Deich Nr. 65-66 angekauft worden. Das Eichamt würde nur einen Teil des Areals in Anspruch nehmen, so dass sich zwei Möglichkeiten bieten, nämlich entweder ein Neubau an der Häschenstraße oder ein Umbau des vorhandenen Gebäudes Am Deich für die Zwecke des Eichamts. Die Kosten des Neubaues an der Häschenstraße würden nach einer überschläglichen Berechnung der Hochbauinspektion 74 000,- M betragen.
Was die aufzuwendenden Kosten anbetrifft, so sei folgendes bemerkt. Die Maß- und Gewichtsordnung enthält die neue Vorschrift, dass die dem eichpflichtigen Verkehr dienenden Messgeräte innerhalb bestimmter Fristen zur Nacheichung zu bringen sind. Hierdurch werden die Einnahmen sich wesentlich steigern. Im Gesetz ist vorgesehen, dass die Gebühren die Kosten des Eichwesens decken sollen. Hiernach ist eine dauernde Belastung des Staates durch die Anlage nicht zu befürchten.
Die Eichungskommission beantragt danach, die Genehmigung zur Errichtung eines Eichamts auf dem König'schen Grundstück an der Häschenstraße zu erteilen und die Baudeputation, Abteilung Hochbau, mit der Ausarbeitung eines Projekts und Kostenanschlages zu beauftragen.
1911 Am 13. April 1910 genehmigte die Bürgerschaft die Errichtung eines Eichamtes an der Häschenstraße und bewilligte am 19. April 1911 für den Bau 85000,- Mark. In der Zwischenzeit legte die Hochbauabteilung acht komplette Entwürfe vor, sodass im August 1911 mit dem Neubau des Eichamtes begonnen werden konnte.
Der Senat kündigte am 25. Oktober 1911 den Vertrag mit den selbständigen, vereidigten Eichmeistern:
Wenner in Bremen,
Wehmann in Vegesack und
Ludolph in Bremerhaven.
1912 Die Eichungskommission berichtete dem Senat am 23. März 1912 zum Budget 1912:
"Die Errichtung des Eichamtes für die Stadt Bremen an der Häschenstraße geht seiner Vollendung entgegen.
Im weiteren wird es nunmehr erforderlich, das Eichamt mit den entsprechenden Beamten zu versehen, deren Gehalt in Zukunft vom Staate zu zahlen ist, während dagegen die Einkünfte des Eichamts, die bisher den nicht besoldeten Eichmeistern zuflossen, vom Staate zu vereinnahmen sind. Desgleichen ist Vorsorge zu treffen für die dauernden Betriebsbedürfnisse des Eichamts, während dessen Ausrüstung mit den erforderlichen Instrumenten usw. als einmalige Ausgabe einem besonderen Bericht vorzubehalten ist."
Zum damaligen Zeitpunkt waren 8 Mitarbeiter im Eichdienst beschäftigt:
Eichamt Bremen
1 Eichmeister
1 Assistent
1 Kanzlist
2 Eichgehilfen
Eichamt Vegesack
1 Eichmeister
1 Eichgehilfe
Eichamt Bremerhaven
1 Eichmeister
Die Einnahmen beliefen sich auf 19 300,- Mark/Jahr (Bremen).
Nach einer Bauzeit von - nur 8 Monaten - wurde der Neubau des Eichamtes Bremen am 10. April 1912 durch den Eichmeister G. Wenner abgenommen und am 19. April der Eichungskommission übergeben. Der Senat erließ am 3. Mal 1912 die XXII. Verordnung, betreffend die Ausführung der Maß- und Gewichtsordnung. Aufsichtsbehörde: Eichungskommission des Senats. Eichämter: Bremen, Vegesack und Bremerhaven. In einer formlosen handschriftlichen Mitteilung gab Senator Buff am 1. Juni 1912 die Eröffnung des neuen Eichamtes Bremen in der Häschenstraße 14 bekannt.
1914 Der inzwischen ausgebrochene 1. Weltkrieg brachte auch die Stadt Bremen in eine Finanzkrise. Senator Donandt forderte am 8. Dezember 1914 bei der Aufstellung der einzelnen Budgets "an Ausgaben zu streichen, was nur irgend gestrichen werden kann..."
1916 Der erste Amtsleiter des Eichamtes Bremen Johannes Heinrich Georg Wenner stirbt nach 35 Dienstjahren, am 8. 4. 1916, im Alter von 73 Jahren. Im gleichen Jahr wird sein Sohn Johannes Wenner zum Nachfolger ernannt und leitet das Amt bis zum 1. 10. 1931.
1931 Die Weltwirtschaftskrise veranlasste den Senat zum Erlass der - Verordnung zur Sicherung der Haushalte des Staates Bremen, der Gemeinden und des Kreises - vom 5. September 1931. Dies hatte zur Folge, dass das Eichamt Bremen ab 1. Oktober 1931 als - selbständiges - Amt aufgehoben und dem Gewerbeaufsichtsamt als Abt. II - Eichwesen - angegliedert wurde.
Im Jahre 1931 wurden im Eichamt Bremen 8 Mitarbeiter beschäftigt. Die Einnahmen beliefen sich auf 49 006,- RM/Jahr.
1935 Von 1935 bis 1945 wurden die Amtsgeschäfte der Eichamtsleitung durch den Eichinspektor Klink wahrgenommen. Mit Erholung der Wirtschaft stiegen auch die Gebühreneinnahmen, sie betrugen 74 000,- RM im Jahre 1935.
1940 Infolge Eingemeindung der Stadt Bremerhaven in Wesermünde (1939) und der Stadt Vegesack in die Stadt Bremen (1940) wurde das Eichamt Bremen Haupteichamt mit den Eichnebenstellen Vegesack, Hafengebiet Bremerhaven und 6 Abfertigungsstellen (Gaswerk und 5 Brauereien).
1944 Am 6. Oktober wurde das Eichamtsgebäude in der Häschenstraße 14 durch Brandbomben zerstört. Der Eichaufsichtsbeamte berichtete daraufhin dem Eichreferat beim Reichswirtschaftsminister:
"Bei dem schweren Terrorangriff auf Bremen am 6. d. Mts., der wiederum mehrere Stadtviertel, besonders auch die Innenstadt niederlegte, ist auch das Eichamt Bremen mit sämtlichen Räumen einschließlich zweier Beamten-Wohnungen bis auf die Kellerräume ausgebrannt. ...Der Karteiverlust ist insofern ohne Bedeutung, da inzwischen durch die letzten Terrorangriffe auf Bremen praktisch die Mehrzahl aller bremischen Geschäfte vernichtet worden ist."
1945 Im Februar 1945 eröffnete das Eichamt Bremen wieder einen Notbetrieb in drei provisorisch überdachten Räumen. Nach der durch die Besetzung Bremens am 26. April 1945 und der Kapitulation des Reichs am 8. Mai 1945 entstandenen Zwangspause nahm das Eichamt seinen Notbetrieb im Juni 1945 wieder auf. Amtsleiter wurde nun Eichinspektor Koch, der als Eichmeister das Gemeindeeichamt in Bremerhaven von 1912 bis 1939 geleitet hatte.
1946 Der Eingang des Eichamtes in der Häschenstraße 14 wurde 1946 für die Auffahrt zur hölzernen Notbrücke (Truman-Bridge) über die Weser auf 1,2 Meter zugeschüttet. Durch den Eisgang im Frühjahr 1947 wurde diese Brücke jedoch zerstört und daher später das alte Straßenniveau wieder hergestellt.
1949 Am 14. Mai 1949 wurde das Richtfest für das im Wiederaufbau befindliche Dienstgebäude des Eichamtes Bremen gefeiert. Im gleichen Jahr wurde eine Einnahme von 74 032,- DM erzielt und somit das Ergebnis von 1935 wieder erreicht.
1950 Mit der Fertigstellung des Amtsgebäudes wurde das Eichamt am 1. April 1950 vom Gewerbeaufsichtsamt gelöst und dem Referenten des Senators für Arbeit und Wohlfahrt als Eichaufsichtsbeamten unterstellt. Zu diesem Zeitpunkt beschäftigte das Eichamt Bremen 11 Mitarbeiter.
1951 Seit April 1951 hatte das Eichamt wieder einen eigenen Haushalt. Durch die Aufhebung der " Verordnung zur Sicherung der Haushalte des Staates Bremen, der Gemeinden und des Kreises" vom 5. Sept. 1931, soweit sie den Einzelplan Eichamt betraf, wurde das Amt wieder eine selbständige Behörde. Im Gegensatz zu den Eichämtern in den anderen Bundesländern, die zum Haushalt der jeweiligen Landeseichverwaltungen gehören, hat das Bremer Eichamt einen eigenen Personal- und Sachhaushalt, für den der Amtsleiter verantwortlich ist.
1953 bis 1969 Die folgenden Jahre waren durch den Aufbau und die Expansion von Handel und Wirtschaft gekennzeichnet. Demzufolge wuchs auch der Aufgabenkreis und das Volumen der Eichtätigkeit. Die moderne Neigungswaage (Schnellwaage) löste mehr und mehr die alten Balken-, Tafel- und Laufgewichtswaagen ab. Durch den verstärkten Verbrauch von Mineralölen und Gasen waren Großbehälter bis ca. 20 000 Kubikmeter Inhalt, Flüssigkeitszähler mit einer Durchflussleistung von 60 Liter/Minute (Zapfsäulen) bis 10 000 Liter/Minute (Tankschiffbeladung) und Zustandsmengenumwerter für Gase eichamtlich zu behandeln. In dieser Zeit wurden etliche neue Normalgeräte beschafft, ein Rollenprüfstand für Kraftfahrzeuge sowie ein unterirdischer Prüfstand für Messanlagen an Straßentankwagen errichtet.
Im Jahre 1969 wurden u.a. noch 13202 Wein- und Bierfässer sowie 10067 Gaszähler geeicht. Es wurden 13 Mitarbeiter beschäftigt und 258385,88 DM Gebühreneinnahmen erzielt.
1969 Mit Inkrafttreten des Gesetzes über das Mess- und Eichwesen vom 11. Juli 1969 wurde das Eichamt vor zum Teil völlig neue Aufgaben gestellt, die zwangsläufig mit einer Personalvermehrung verbunden waren. Der Umfang der Eichpflicht wurde im wesentlichen im amtlichen Bereich (z. B. Messgeräte im Straßenverkehr) und auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (z. B. Blutdruckmessgeräte und Augentonometer) erweitert. Für diese Geräte bestand jedoch meistens Gebührenfreiheit, da sie von öffentlichen Institutionen (Polizei, Krankenhäuser usw.) benutzt wurden. Der jährliche Gebührenausfall hierfür betrug in Bremen 8,02 %.
Während das Eichwesen bisher immer eine präventive (vorbeugende) Aufgabe hatte, d. h. dafür zu sorgen, dass Handel und Industrie mit richtigen Maßen arbeiten konnten, wurde durch das Eichgesetz von 1969 die Füllmengenüberwachung im repressiven (hindernden) Sinne vorgeschrieben. Dies zog die Überwachung der in Abwesenheit des Käufers abgepackten und verschlossenen Packungen (Fertigpackungen) nach sich.
In den folgenden Jahren wurde die durch das Eichgesetz von 1969 geforderte Umstellung vollzogen.
Im Eichamt Bremen wurde eine Abteilung für die Füllmengenüberwachung und das damit verbundene Eich- und Ordnungswidrigkeitenrecht eingerichtet.
Die moderne Technik brachte wiederum neue Aufgaben wie z. B.: Die präzise Bestimmung von Großlehren für die Container-Schifffahrt. Erprobung für die Zulassung und Eichung von Messanlagen für schweres Heizöl und verflüssigte Gase. Die Prüfung von Fernübertragungsanlagen für Füllhöhen und Temperaturen in Großbehältern. Es wurden die ersten elektromechanischen Fahrzeug- und Kranwaagen geeicht.
1980 Zu Beginn der achtziger Jahre begann die elektromechanische Ladentischwaage endgültig die althergebrachten Balken-, Tafel-, aber auch die nicht so alte Neigungswaage zu verdrängen und erlaubte außerdem automatische Tariereinrichungen, Druckwerke und Preisauszeichner, auf deren Prüfung und Eichung sich die Eichbeamten einzustellen hatten.
Das Sachgebiet für Messgeräte in der Heilkunde wurde erweitert und umfasst heute außer der Prüfung von Präzisionswaagen und Präzisionsgewichten in Krankenhäusern und Apotheken die Eichung bzw. Prüfung von: Blutdruckmessgeräten, Augentonometern, medizinischen Elektrothermometern und Röntgentherapiegeräten.
Als neue Schwerpunkte der Eichtätigkeit erwiesen sich: Gaskaloriemeter, Messanlagen an Straßentankwagen, Messanlagen für Flüssiggas, Reifenluftdruckmessgeräte, CO-Abgasmessgeräte, elektromechanische Waagen und Thermometer in Kühleinrichtungen.
1981 Im Jahre 1981 wurden Feinwaagen und Feingewichte beschafft, die das Eichamt befähigten, als damals einziges Eichamt in der Bundesrepublik, Gewichtstücke der Genauigkeitsklasse E2 zu prüfen, d.h. ein 1-kg-Gewichtstück konnte mit einer Unsicherheit von 0,5 Milligramm bestimmt werden.
1985 Aus dem Jahresbericht 1985 des Eichamtes Bremen:
Anzahl der Eichungen: 45569 Messgeräte
Anzahl der geprüften Packungen: 19126 Fertigpackungen
Gebühreneinnahmen: 914412,42 DM
Anzahl der Mitarbeiter: 21 Personen
2004 Zusammenlegung der Eichämter Bremerhaven und Bremen unter dem Dach der Landeseichdirektion Bremen.
2010 Seit dem 1.4.2010 bilden die Eichämter in Bremerhaven und Bremen die selbständige Organisationseinheit "Eichamt des Landes Bremen".
1844 Wann Vegesack seinen ersten ortsansässigen Eichmeister bekam, ist nicht bekannt. Im Circular vom 20. Februar 1858 (Staatsarchiv Bremen, Signatur 2-D.20.d.24.d.2.a.) schlug Senator Lampe dem Bürgermeister vor, den seit 1844 in Vegesack fungierenden Gewichts- und Ellenkämper, den Kupferschmied Jacob Kind, wegen seiner anachoretischen (einsiedlerischen) Talente abzulösen.
1858 Die Kommission des Senats für Maß und Gewicht regelte am 6. April 1858 die Zuständigkeit der Eichämter Bremen, Vegesack und Bremerhaven. Der Kupferschmied Heinrich Schierhorst wurde zum Eichmeister ernannt.
1871 Die Kaiserliche Normal-Eichungs-Kommission gab in ihrem vorläufigen Verzeichnis der Aufsichtsbehörden und Eichungsstellen im Deutschen Reiche "für das Eichamt Vegesack die Ordnungsnummer - 19/2 - an und bezeichnete das Amt als Staats-Anstalt. Am 15. November 1871 erließ der Senat der Freien Hansestadt Bremen die "Instruction für den Eichmeister des Eichamtes Vegesack", in der dieser als Inhaber des Eichamtes Vegesack benannt wird, d. h., der Eichmeister erhob die Eichgebühren und sonstigen dienstlichen Einnahmen auf eigene Rechnung.
1898 Der Senat ernannte am 21. März 1898 Herrn Wehmann zum Eichmeister in Vegesack.
1899 Seit dem 9. Mal 1899 befand sich das Eichamt in der Weserstr. 7.
1912 Der Königliche Eichungs-Inspektor für die Provinz Hannover führte am 23. Februar 1912 bei der Eichungskommission der Freien Hansestadt Bremen Beschwerde, dass der Eichmeister aus Vegesack bei der Brauerei J. Winters in Burgdamm (Bremerhavener Heerstraße/Stader Landstraße) widerrechtlich 75 Bierfässer geeicht habe. Der Eichmeister entschuldigte sich gegenüber der Senatskommission damit, dass er geglaubt habe, Burgdamm sei bremisches Staatsgebiet. Eichmeister Wehmann wurde streng verwarnt und musste die eingenommenen Gebühren nach Hannover abführen. Der Stadtrat in Vegesack schloss am 19. April 1912 mit dem bisherigen Eichmeister einen Vertrag, durch den das Eichamt in städtische Verwaltung kam und am 1. Mal 1912 Gemeindeeichamt wurde.
1913 Der Eichmeister verlegte 1913 das Eichamt in die Bremer Str. 28.
1914 Am 6. August 1914 beschwerte sich der Königliche Eichungs-Inspektor für die Provinz Hannover wiederum wegen unlauteren Wettbewerbs durch Gebührenermäßigungen und Zeitungsanzeigen des Vegesacker Eichmeisters. Zu diesem Zeitpunkt kamen nämlich 3/4 der Gebühreneinnahmen des Eichamtes Vegesack aus der preußischen und oldenburgischen Umgebung.
1926 Im Verzeichnis der Eichbehörden des Deutschen Reiches wurde 1926, unter der Ordnungsnummer - 19/2 -, Vegesack als Gemeindeeichamt aufgeführt.
1928 Mit dem Tode des selbständigen Eichmeisters Wehmann im März 1928 gab die Stadt Vegesack das Gemeindeeichamt in der Bremer Straße 28 auf. Daraufhin übernahm das Eichamt Bremen am 13. April 1928 die Amtsgeschäfte in Vegesack mit einer nicht ständig besetzten Eichnebenstelle in der Bremer Straße 28, später Uhthoffstraße.
1940 Durch die Außenstellenverordnung vom 21. März 1940 wurde die Stadt Vegesack in Bremen eingemeindet. Zur Eichnebenstelle Vegesack gehörten dadurch jetzt auch: Grambke-Burger Vorstadt, Grambkermoor, Büren, Lesumbrok, Wasserhorst, Grohn, Schönebeck, Aumund, Blumenthal, Rönnebeck und Farge.
1941 In Blumenthal und Farge wurden zum ersten Male im Mal 1941 in Gaststätten bremische Nacheichtage gehalten.
1945 Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Eichtätigkeit in der Eichnebenstelle Vegesack, Uhthoffstraße, einmal wöchentlich wieder aufgenommen. Die Einkünfte aus den Eichgebühren deckten jedoch nicht mehr den Aufwand und die Mietkosten, so dass mit Ende des Jahres
1949 die Eichnebenstelle aufgegeben wurde.
1950 Aufgrund von Beschwerden der Geschäftsinhaber in Blumenthal und Farge sowie der Fachverbände wurde die Eichnebenstelle Bremen-Nord im alten Arbeitsamt in Bremen-Aumund, Nelkenstraße 24 (heute Lobbendorfer Pohl), wieder eingerichtet.
1965 Die Eichnebenstelle wurde 1965 vorübergehend in die Räume der ehemaligen Sonnen-Apotheke in Vegesack, Alte Hafenstraße 26/27, verlegt.
1968 Infolge der Sanierungsmaßnahmen in Vegesack musste die Eichnebenstelle Bremen-Nord 1968 in die ehemaligen Lagerräume der Fa. Gebr. Thiele in die Reeder-Bischoff-Straße 2 umziehen.
1970 Am 11. Februar 1970 erklärte das Ortsamt Vegesack, dass im Ortsamtsbereich keine geeigneten Räume für eine Eichnebenstelle vorhanden seien und die Eichpflichtigen daher bis auf weiteres das Eichamt Bremen aufsuchen müssten.
Hiermit endet die Chronik des Eichamtes Vegesack.
Durch die Einführung der Schnellwaagen (Neigungs- und elektromechanische Ladentischwaagen) wurden im Kleinhandel Gewichtstücke - bis auf den Gebrauch bei einigen Marktbeziehern - nicht mehr benötigt. Da die Schnellwaagen aber am Aufstellungsort geeicht werden müssen, werden die meisten Geschäftsinhaber in Bremen-Nord ohnehin bei den turnusmäßigen Rundfahrten von den Beamten des Eichamtes Bremen aufgesucht.
1827 Durch die Hissung der Bremer Speckflagge auf ehemaligem hannoverschen Gebiet an der Wesermündung wurde die Gründung der Seestadt Bremerhaven praktisch vollzogen.
1846 Der erste Eichmeister in Bremerhaven dürfte der Mechanikers Georg Rathjen gewesen sein, welcher 1846 zum Gewichtskämper ernannt wurde. Ihm folgte der Gewichts- und Ellenkämper Wilhelm Ihlder, der bis zu seinem Tode 1857 dieses Amt innehatte und 1858 durch Hermann Lüder Wilkens ersetzt wurde.
1858 Am 6. April 1858 regelte die Kommission des Senats für Maß und Gewicht die Zuständigkeit der Eichämter Bremen, Vegesack und Bremerhaven.
Die Kaiserliche Normal-Eichungs-Kommission gab in ihrem " vorläufigen Verzeichnis der Aufsichtsbehörden und Eichungsstellen im Deutschen Reiche "für das Eichamt Bremerhaven die Ordnungszahl - 19/3 - an und bezeichnete das Amt als Staats-Anstalt.
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen erließ am 8. Sept. 1871 eine "Instruction für den Eichmeister des Eichamts Bremerhaven "- 19/3 -, in der dieser als Inhaber des Eichamtes Bremerhaven benannt wurde. Die Eichgebühren und sonstigen dienstlichen Einnahmen erhebt der Eichmeister auf eigene Rechnung.
1886 Der Eichmeister W. Ludolph, Inhaber des Nautischen Instituts Bremerhaven, führte in der Geschäftsübersicht für 1886 folgende geeichte Geräte auf:
12 Stück hölzerne Maßstäbe
7 Stück Fässer
6 Stück hölzerne Kummtmaße bis 3 Kubikmeter
411 Stück Handelsgewichte
17 Stück Handelswaagen
3 Stück Eisenbahnpassagiergepäckwaagen
1 Stück Hökerwaage
1898 Nach dem Tode des Eichmeisters W. Ludolph (1890) übernahm sein Sohn Georg Ludolph zuerst kommissarisch die Amtsgeschäfte und leistete bei seiner Ernennung zum Eichmeister am 27. 12. 1898 den Amtseid.
1912 Am 1. Mal 1912 wurde das Eichamt Bremerhaven in die städtische Verwaltung übernommen und damit zum Gemeindeeichamt. Der frühere Eichgehilfe Koch beim Eichmeister G. Ludolph wurde am 1. Oktober 1912 Eichmeister und Beamter der Stadt Bremerhaven.
1913 Das neue Gemeindeeichamt Bremerhaven wurde am 31. Januar 1913 im Gaswerk an der Hansastraße eröffnet und der Eichmeister Koch gleichzeitig Leiter der Reparaturwerkstatt für Gaszähler.
1914 Der Königliche Eichungs-Inspektor für die Provinz Hannover, Dr. Bode, führte am 15. Juni 1914 mit der Eichungskommission der Freien Hansestadt Bremen, Bürgermeister Buff, ein Gespräch, in dem er für die Eichämter in Bremerhaven und Vegesack den Status der staatlichen Behörde anzweifelt. Dr. Bode hatte nicht ganz unrecht, denn Bremen hatte entgegen § 18 Abs. 3 der "Maß- und Gewichtsordnung für das Deutsche Reich" vom 30. Mal 1908 die Eichämter Bremerhaven und Vegesack in Gemeindeeichämter umgewandelt. Im weiteren Gespräch wurde vereinbart, keine Zeitungsanzeigen mehr aufzugeben, um einen Wettbewerb zwischen preußischen und bremischen Eichämtern zu vermeiden. Gleichzeitig regte Dr. Bode an, die Eichpflichtigen aus Bremerhaven vom Eichamt Geestemünde versorgen zu lassen.
Bezugnehmend auf die Abkommen Bremens mit Bremerhaven und Vegesack beschloss der Senat die dauernde Beibehaltung des Gemeindeeichamts Bremerhaven und ein jährlich befristetes Abkommen mit der Stadt Vegesack.
1919 Der Eichaufsichtsbeamte teilte der Senatskommission am 14. Februar 1919 mit, dass gemäß Instruktion VIII, Ziffer 24, dem Eichamt keine Reparaturwerkstatt für Gaszähler angegliedert sein darf und in Bremerhaven seit Jahren dagegen verstoßen würde.
1926 Im Verzeichnis der Eichbehörden des Deutschen Reiches wurde unter der Ordnungsnummer - 19/3 - Bremerhaven als Gemeindeeichamt aufgeführt.
1932 Die NSDAP brachte am 22. März 1932 beim Stadtverordnetenkollegium einen agitatorischen Antrag ein, nachdem dem Eichinspektor Koch die Zulage für die Beaufsichtigung der Gaszählerreparaturwerkstätte gestrichen werden sollte.
1935 Am 1. April 1935 wurde das Eichamt Bremerhaven staatliche Behörde und dem Bremischen Amt in Bremerhaven angegliedert.
1939 Die Stadt Bremerhaven wurde 1939 in Wesermünde eingemeindet.
1942 Die freigemachten Diensträume der Gestapo in der Langen Straße 119 wurden am 1. Juni 1942 dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Eichamt zur Verfügung gestellt.
1944 Im November 1944 zog das Eichamt Wesermünde in den Fischereihafen - Packhalle IV - und blieb dort bis zum 30. Sept. 1948.
1947 Der Stadtkreis Wesermünde wurde im Januar 1947 an das Land Bremen in Bremerhaven angegliedert. Daraufhin machte der Niedersächsische Minister für Wirtschaft folgende Vorschläge:
1. Die gesamte Eichaufsicht Hannover zu übertragen,
2. Den ehemaligen Stadtkreis Wesermünde beim niedersächsischen Eichamt Wesermünde zu belassen. Der Senator für Wirtschaft und Arbeit in Bremen vereinbarte am 16. Mai 1947 mit Hannover, dass das Eichamt Wesermünde vorläufig weiter seine Tätigkeit im bisherigen Umfang in Bremerhaven ausübt.
1948 Seit dem 1. April 1948 wurden die Eichungen in Bremerhaven an bestimmten Abfertigungstagen (am Freitag jeder Woche) durch das Eichamt Bremen wahrgenommen. Im Mai 1948 erfolgte die Umbenennung von Wesermünde in Bremerhaven.
Das damals in der Goebenstraße 23 befindliche niedersächsische Eichamt übergab die verwaltungsmäßigen Unterlagen auf dem Gebiet des Eichwesens in Bremerhaven an die bremische Eichverwaltung und stellte seine Tätigkeit in Bremerhaven ein. Der Eichraum in Packhalle IV im Fischereihafen wurde im Juli 1948 ebenfalls an das Eichamt Bremerhaven übergeben.
Am 20. September 1948 bezog das Eichamt Bremerhaven die Diensträume in der Langen Straße 119.
1949 Durch Senatsbeschluss vom 1. Dezember 1949 wurde das Eichamt Bremerhaven wieder staatliche Behörde.
1950 Ab 1. Juli 1950 war das Eichamt Bremerhaven wieder ein selbständiges Amt mit 4 Mitarbeitern und einer Eichnebenstelle im Fischereihafen geworden.
1970 Infolge der im Laufe der Jahre stattgefundenen Verdrängung der Tafel und Dezimalwaagen durch Neigungswaagen, die keine zusätzlichen Gewichte benötigen und am Aufstellungsort geeicht werden müssen, wurde die Aufrechterhaltung der Eichnebenstelle Fischereihafen unrentabel und am 31. Dezember 1970 geschlossen.
1985 Aus dem Jahresbericht 1985 des Eichamtes Bremerhaven:
Anzahl der Eichungen: 3423 Messgeräte
Gebühreneinnahmen: 164 913,05 DM
Anzahl der Mitarbeiter: 4 Personen